Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
SGB VIII§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
Stand: 23.06.2021
Wird zitiert von 214
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 – 12 S 102/15Zitiert von 9
- VG Freiburg, 11.11.2009 – 2 K 2260/08Zitiert von 6
- VG Freiburg, 02.07.2018 – 4 K 5368/17
- VG Stuttgart, 05.11.2014 – 7 K 459/13Zitiert von 4
- VG Karlsruhe, 28.03.2023 – 8 K 3182/22Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2021 – OVG 6 A 3/20Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 29.05.2026 – 19 L 697/26
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2026 – OVG 6 N 4/26
- OVG NRW, 11.03.2026 – 12 A 1437/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 SGB VIII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/43#abs-1 (1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/43#abs-2 (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. § 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/43#abs-3 (3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Kindertagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/43#abs-4 (4) Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege einschließlich Fragen zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%208/43#abs-5 (5) Das Nähere regelt das Landesrecht.